Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die einem Versicherten entstandenen Kosten für eine Liposuktion nicht wegen eines sog. Systemversagens nach § 13 Abs. 3 SGB V von der Gesetzlichen Krankenkasse gefordert werden können. {Urteil vom 24.04.2018 - Az.: B 1 KR 10/17 R}.
Eine vor dem Stichtag: 01. Oktober 2002 auftretende Arthrose im Kniegelenk (Gonarthrose) kann nicht als Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung anerkannt werden. {Urteil vom 20.03.2018 - Az.: B 2 U 5/16 R}.
Das Bundessozialgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 15.03.2018 vom Anwendungsbereich der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (hier in Form von Hilfsmitteln zur medizinischen Rehabilitation) ausgenommen. {Urteile vom 15.03.2018 - Az.: B 3 KR 4/16 R; B 3 KR 18/17 R; B 3 KR 12/17 R; B 3 KR 8/16 R; B 3 KR 4/17 R}.
Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Entsorgung gewährter und benutzter Inkontinenzartikel steht Versicherten gegenüber ihren Krankenkassen nicht zu. Grund: {Urteil vom 15.03.2018 - Az.: B 3 KR 4/17}.
Das Bundessozialgericht hat mit seiner Entscheidung vom 14.03.2018 seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, wonach GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich abhängig beschäftigt sind und damit auch zur Gesetzlichen Rentenversicherung für sie Beiträge abzuführen sind. {Urteil vom 14.03.2018 - Az.: B 12 R 13/17 R, siehe auch: Urteil vom 14.03.2018 – Az.: B 12 R 5/16 R}.