Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen

Entsorgung von Inkontinenzartikeln

Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Entsorgung gewährter und benutzter Inkontinenzartikel steht Versicherten gegenüber ihren Krankenkassen nicht zu. Grund:
{Urteil vom 15.03.2018 - Az.: B 3 KR 4/17}.

Die Entsorgung ist keine Hilfsmittel-bezogene Nebenleistung, die die Krankenkasse zu tragen hätte. Vielmehr geht es bei der Entsorgung um Folgekosten für nicht mehr gebrauchsfähige Hilfsmittel.

Zurück