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Gesetzesänderungen

Kostenerstattung für Liposuktion

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die einem Versicherten entstandenen Kosten für eine Liposuktion nicht wegen eines sog. Systemversagens nach § 13 Abs. 3 SGB V von der Gesetzlichen Krankenkasse gefordert werden können.
{Urteil vom 24.04.2018 - Az.: B 1 KR 10/17 R}.

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