Das Bundessozialgericht hat einer Revision stattgegeben, mit der ein Arbeitnehmer geltend gemacht hatte, dass sein vom ehemaligen Arbeitgeber gezahltes „betriebliches Ruhegehalt“in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht der Beitragspflicht unterliegt. {Urteil vom 20.07.2017 – Az.: B 12 KR 12/15 R}.
Durch Grundsatzurteile vom 20.07.2017 hat das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach Versicherte mit Kindern wegen des damit verbundenen Erziehungs- und Betreuungsaufwandes im Bereich der Gesetzlichen Renten- und der sozialen Pflegeversicherung nicht durch eine geringere Beitragspflicht zu entlasten sind. {Urteile vom 20.07.2017– Az.: B 12 KR 13/15 R; Az.: B 12 KR 14/15 R}.
Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass das Jobcenter Nebenkosten, die nach einem Umzug vom alten Vermieter nachgefordert werden, übernehmen muss. {Urteil vom 13.07.2017 – Az.: B 4 AS 12/16 R}.
Entscheidet eine Krankenkasse im Sinne der gesetzlichen Vorgaben nicht rechtzeitig über eine beantragte Leistung, ist die Krankenkasse aufgrund einer sog. gesetzlichen Genehmigungsfiktion verpflichtet, die Kosten für diese Leistung zu übernehmen. {Urteil vom 11.07.2017- Az.: B 1 KR 1/17 R}.