Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist beitragsfrei
die aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit gezahlt werden, in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei sind.
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Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist beitragsfrei
die aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit gezahlt werden, in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei sind.