Die zuvor in der privaten Pflegeversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht auf die Vorversicherungszeiten in der sozialen Pflegeversicherung anzurechnen, {Urteil vom 30.11.2017 - Az.: B 3 KR 11/16 R}.
Vierteljährliche Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitragspflichtig. {Urteil vom 10.10.2017 - Az.: B 12 KR 2/16 R}.
Das Bundessozialgericht hat erneut bekräftigt, dass eine Sperrzeitverhängung (im vorliegenden Fall von 12 Wochen) mit den weiteren Konsequenzen: {Urteil vom 12.10.2017 - Az.: B 11 AL 17/16}.
Das Bundessozialgericht hat den Pflegeaufwand, der für die Kontrolle des Blutzuckers und einer hiernach gegebenenfalls notwendigen Anpassung der Insulindosis eines Pflegebedürftigen notwendig sind, {Urteil vom 28.09.2017 - Az.: B 3 P 3/16 R}.
Das Bundessozialgericht hat in zwei aktuellen Urteilen zur Sozialversicherungspflicht von Künstlern entschieden. {Urteil vom 28.09.2017 - Az.: B 3 KS 1/17}.