Grundsätzlich gilt: Wenn kein Familienangehöriger hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist, kann auch kein Anspruch auf den Kinderzuschlag bestehen. {BSG, Urteil vom 13.07.2022 - Az.: B 7/14 KG 1/21 R}.
Wenn ein Schüler während der Schulpause außerhalb des Schulgeländes raucht und hierbei verunfallt, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. {BSG, Urteil vom 28.06.2022– B 2 U 20/20 R}.
Das Bundessozialgericht hat Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung ein legitimes soziales Teilhabebedürfnis zugesprochen. {BSG, Urteil vom 20.05.2022 - Az.: B 8 SO 13/20 R}.
Wenn ein Rechtsstreit nicht gefördert oder entschieden werden kann, weil der zuständige Richter längere Zeit erkrankt ist, {BSG, Urteil vom 24.03.2022 - Az.: B 10 ÜG 2/20 R}.
Ein Versicherter, der im häuslichen Bereich auf dem Weg in sein häusliches Büro (= Homeoffice) einen Unfall erleidet, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. {BSG, Urteil vom 08.12.2021– B 2 U 4/21 R}.