Arbeitsunfall im Homeoffice
Das hat das Bunddessozialgericht in einem Fall entschieden, in dem ein Versicherter auf dem morgendlichen Weg von seinen privaten Wohnräumen zu seinem Homeoffice-Büro gestürzt ist und sich verletzt hat. Der Versicherungsschutz hängt allerdings davon ab, ob der Versicherter die Verletzung auf diesem Weg erlitten hat, weil er sich auf einem Weg, der zur Arbeitsaufnahme bewältigt werden muss, befindet.