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Gesetzesänderungen

Kosten für Urlaubsreise

Das Bundessozialgericht hat Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung ein legitimes soziales Teilhabebedürfnis zugesprochen.
{BSG, Urteil vom 20.05.2022 - Az.: B 8 SO 13/20 R}.

Daher können behinderte Menschen Eingliederungshilfeleistungen für Kosten beanspruchen die anfallen, weil sie hierbei auf eine Begleitperson angewiesen sind. Die Kosten für den eigenen Urlaub kann der behinderte Mensch nicht verlangen.

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