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Urteile und
Gesetzesänderungen

Selbständige Ernährungsberater unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht

Ernährungsberater, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Patienten beraten, unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
[Urteil vom 23.04.2015 - Az.: B 5 RE 23/14]

Nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, weil sie regelmäßig auf konkrete Probleme des bei ihnen Ratsuchenden eingehen. Sie vermitteln damit schwerpunktmäßig kein generelles Wissen.

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