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Begleitung zu Begutachtungen

Wer sich aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zu einer medizinischen Begutachtung vorstellen muss, kann sich hierzu durch eine Vertrauensperson begleiten lassen.
{BSG, Urteil vom 27.10.2022 - Az.: B 9 SB 1/20 R}.

Allerdings obliegt es dem Gutachter darüber zu entscheiden, ob die Vertrauensperson bei der Begutachtung anwesend sein darf. Wenn deren Anwesenheit nach Ansicht des Gutachters eine unverfälschte Beweiserhebung beeinträchtigt, ist der Gutachter berechtigt, die Anwesenheit der Vertrauensperson abzulehnen.

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