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Gesetzesänderungen

Grad der Behinderung bei Sehstörungen

Das Bundessozialgericht hat im Rahmen seiner Entscheidung vom 27.10.2022 ausgeurteilt, dass Sehstörungen,
{BSG, Urteil vom 27.10.2022 - Az.: B 9 SB 4/21 R}.

für die der objektive Nachweis eines organischen bzw. der psychisch-neurologische Befundes nicht erbracht werden kann (sog. gelebte Sehstörungen) keine Erhöhung des Grades der Behinderung rechtfertigen.

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