Arbeitsunfall ehrenamtlicher Mitglieder einer Religionsgemeinschaft
Das Bundesozialgericht hat dies am 08.12.2022 zu einen Unfallereignis entscheiden, der sich anlässlich der Teilnahme eines ehrenamtlichen Mitglieds eines Frauenchors bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten ereignet hat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Veranstaltung von einem privatrechtlichen Chor organisiert wird, weil der Versicherungsschutz durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen vom 09.12 2004 nicht mehr von einem unmittelbar ehrenamtlichen Tätigwerden für eine Religionsgemeinschaft abhängt