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Urteile und
Gesetzesänderungen

Arbeitsunfall ehrenamtlicher Mitglieder einer Religionsgemeinschaft

Wer als ehrenamtliches Mitglied einer Religionsgemeinschaft im Interesse des Gemeinwohls anlässlich der Teilnahme an einer Veranstaltung verunfallt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
{BSG, Urteil vom 08.12.2022– B 2 U 19/20 R}.

Das Bundesozialgericht hat dies am 08.12.2022 zu einen Unfallereignis entscheiden, der sich anlässlich der Teilnahme eines ehrenamtlichen Mitglieds eines Frauenchors bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten ereignet hat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Veranstaltung von einem privatrechtlichen Chor organisiert wird, weil der Versicherungsschutz durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen vom 09.12 2004 nicht mehr von einem unmittelbar ehrenamtlichen Tätigwerden für eine Religionsgemeinschaft abhängt

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