Entschädigung als Einkommen
Das Gericht hat dies bereits mit Blick auf die eindeutige gesetzliche Regelung (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II) verneint und die Entschädigung als sog. zweckbestimmte Leistung, die nicht angerechnet werden kann, bewertet.
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Entschädigung als Einkommen
Das Gericht hat dies bereits mit Blick auf die eindeutige gesetzliche Regelung (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II) verneint und die Entschädigung als sog. zweckbestimmte Leistung, die nicht angerechnet werden kann, bewertet.