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Entschädigung als Einkommen

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Rechtsfrage befasst, ob eine wegen ungemessen langer Verfahrensdauer gezahlte Entschädigung gemäß § 198 GVG an einen Bezieher von
ALG II-Leistungen bedarfsmindernd anzurechnen ist.
{BSG, Urteil vom 11.11.2021 - Az.: B 14 AS 15/20 R}.

Das Gericht hat dies bereits mit Blick auf die eindeutige gesetzliche Regelung (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II) verneint und die Entschädigung als sog. zweckbestimmte Leistung, die nicht angerechnet werden kann, bewertet.

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