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Urteile und
Gesetzesänderungen

Verfügbarkeit eines Arbeitslosen bei beruflicher Weiterbildung

Die Behörde ist nicht berechtigt, die Gewährung von Arbeitslosengeld I aufzuheben, weil der Arbeitslose Vermittlungsvorschlägen der Agentur für Arbeit nicht Folge leistet.
{BSG, Urteil vom 10.12.2019 - Az.: B 11 AL 4/19 R}.

Das gilt, wenn der Arbeitslose eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert, weil dieser dann eben anders als sonst nicht „verfügbar“ im Sinne von § 138 SGB III sein muss.

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