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Urteile und
Gesetzesänderungen

Merkzeichen „Bl.“

Blindheit, die die Vergabe des Nachteilsausgleichs „Bl“ rechtfertigt, liegt nicht bereits dann vor,
{BSG, Urteil vom 24.10.2019 - Az.: B 9 SB 1/18 R}.

wenn eine Unfähigkeit zur Sinneswahrnehmung vorliegt, die aus einer sog. visuellen Agnosie oder einer anderen gnostischen Störung resultiert.

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