Merkzeichen „Bl.“
wenn eine Unfähigkeit zur Sinneswahrnehmung vorliegt, die aus einer sog. visuellen Agnosie oder einer anderen gnostischen Störung resultiert.
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Urteile und
Gesetzesänderungen
Merkzeichen „Bl.“
wenn eine Unfähigkeit zur Sinneswahrnehmung vorliegt, die aus einer sog. visuellen Agnosie oder einer anderen gnostischen Störung resultiert.