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Gesetzesänderungen

Polnische Rentenzeiten

In Deutschland zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten (Ansprüche und Anwartschaften) werden nach dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen von 1975/1990 bei der Berechnung der deutschen Rente nicht berücksichtigt, solange sich der Versicherte in Polen aufhält.
[Urteil vom 27.06.2019 - Az.: B 5 R 36/17 R – für die Gewährung einer Witwenrente].

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