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Gesetzesänderungen

Status von Pflegefachkräften

Pflegefachkräfte, die in stationären Pflegeeinrichtungen als Honorarpflegekräfte tätig sind, sind grundsätzlich nicht selbständig tätig. Sie sind in den Organisationsablauf des Pflegeheims integriert und haben kein nennenswertes Unternehmerrisiko.
[Urteile vom 07.06.2019 - Az.: B 12 R 6/18 R; B 12 R 6/18 R; B 12 KR 8/18 R}

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