Betriebliche Altersvorsorge
Das gilt aber nicht für Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, diese sind grundsätzlich beitragspflichtig, solange der Arbeitnehmer nicht in die Stellung des Versicherungsnehmers einrückt.
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Betriebliche Altersvorsorge
Das gilt aber nicht für Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, diese sind grundsätzlich beitragspflichtig, solange der Arbeitnehmer nicht in die Stellung des Versicherungsnehmers einrückt.