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Gesetzesänderungen

Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung

Das Bundessozialgericht hat ausgeurteilt, dass auch das aus einer Einmalzahlung resultierende Kapital aus einer Sofortrente von der zuständigen Krankenkasse zu Recht als beitragspflichtige Einnahme zu bewerten ist.
{Urteil vom 15.08.2018 - Az.:}.

Da nicht nur der Kapitalzuwachs, sondern die gesamte Sofortrente die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten mitprägt, ist diese auch insgesamt zu verbeitragen. Verstöße gegen das Grundgesetz hat das Bundessozialgericht hierbei nicht gesehen.

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