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Urteile und
Gesetzesänderungen

Genehmigungsfiktion auch bei im Ausland durchgeführten Maßnahmen

Auch für eine privatärztlich (hier in der Türkei) selbst beschaffte ärztliche Leistungen muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen,
{Urteil vom 11.09.2018 - Az.: B 1 KR 1/18R}.

wenn diese unter Missachtung der fingierten Genehmigung bzw. eines Fristversäumnisses nach § 13 Abs. 3a SGB V ihre Leistungspflicht abgelehnt hat - so das Bundessozialgericht.

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