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Wartezeiterfüllung bei der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld I nicht auf die 45-jährige Wartezeit,
{Urteil vom 28.06.2018 - Az.: B 5 R 25/17 R}.

die für die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt sein muss, angerechnet werden, wenn diese Zeiten in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn zurückgelegt worden sind.

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