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Blindengeld für schwerst Hirngeschädigte

Auch schwerst hirngeschädigte Menschen, die über keine visuelle Wahrnehmung mehr verfügen, können - wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen - grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben.
{Urteil vom 14.06.2018 - Az.: B 9 BL 1/17 R}.

Nur dann, wenn der Zweck des Blindengelds verfehlt wird, weil ein Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen von vornherein nicht in Betracht kommt, ist es nach dem Urteil des Bundessozialgerichts der zuständigen Behörde gestattet, den geltend gemachten Anspruch auf das Blindengeld abzulehnen.

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