Blindengeld für schwerst Hirngeschädigte
Nur dann, wenn der Zweck des Blindengelds verfehlt wird, weil ein Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen von vornherein nicht in Betracht kommt, ist es nach dem Urteil des Bundessozialgerichts der zuständigen Behörde gestattet, den geltend gemachten Anspruch auf das Blindengeld abzulehnen.