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Urteile und
Gesetzesänderungen

Der Wegeunfall

Eine Unterbrechung des Weges von der Wohnung des Versicherten zur Arbeitsstätte (Vorbereitungshandlung) liegt dann vor, wenn er -nachdem er die Haustür durchschritten hat -
{Urteil vom 23.01.2018 - Az.: B 2 U 3/16 R}.

zunächst den Zustand der Straße zur Befahrbarkeit mit seinem Auto wegen befürchteter Straßenglätte überprüft und hierbei verunfallt. Die Folgen dieses Sturzes sind nicht von der Gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.

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