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Urteile und
Gesetzesänderungen

Kopfteilprinzip Arbeitslosengeld II (Kostender Unterkunft)

Eine Abweichung vom sog. Kopfteilprinzip bei den Kosten der Unterkunft ist nur dann gerechtfertigt,
{Urteil vom 23.01.2018 - Az.: B 2 U 3/16 R}.

wenn bedarfsbezogene Gründe hiervon bestehen, z.B., wenn an ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wegen einer Pflichtverletzung geminderte Leistungen gezahlt werden.

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