Kopfteilprinzip Arbeitslosengeld II (Kostender Unterkunft)
wenn bedarfsbezogene Gründe hiervon bestehen, z.B., wenn an ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wegen einer Pflichtverletzung geminderte Leistungen gezahlt werden.
Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen
Kopfteilprinzip Arbeitslosengeld II (Kostender Unterkunft)
wenn bedarfsbezogene Gründe hiervon bestehen, z.B., wenn an ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wegen einer Pflichtverletzung geminderte Leistungen gezahlt werden.