Urlaubsabgeltung ist rentenrechtlich Hinzuverdienst
Die Urlaubsabgeltung wird daher bei der gewährten Rente (im Streitfall: Rente wegen voller Erwerbsminderung) in dem Monat angerechnet, für den sie gezahlt wird.
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Urlaubsabgeltung ist rentenrechtlich Hinzuverdienst
Die Urlaubsabgeltung wird daher bei der gewährten Rente (im Streitfall: Rente wegen voller Erwerbsminderung) in dem Monat angerechnet, für den sie gezahlt wird.