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Urlaubsabgeltung ist rentenrechtlich Hinzuverdienst

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die vom Arbeitgeber gezahlte Urlaubsabgeltung als rentenrechtlicher Hinzuverdienst (Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, § 96a Abs. 1 SGB VI a.F.) zu bewerten ist.
{Urteil vom 06.09.2017 – Az.: B 13 R 21/15 R}.

Die Urlaubsabgeltung wird daher bei der gewährten Rente (im Streitfall: Rente wegen voller Erwerbsminderung) in dem Monat angerechnet, für den sie gezahlt wird.

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