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Gesetzesänderungen

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz sollten bereits schrittweise die Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit bei Demenzerkrankten weitgehend an die Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die vor allem unter körperlichen Einschränkungen leiden, angeglichen werden.

Mit dem Zweiten, zum 01. Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz wird die Pflegebedürftigkeit durch die neuen Pflegegrade geändert. Statt der bislang drei Pflegestufen gibt es nunmehr fünf Pflegegrade, nach denen Leistungen bewilligt werden, und zwar unabhängig davon, ob die betroffenen Menschen unter körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Der Gesetzgeber verspricht sich hiervon eine weitergehende Angleichung der Chancen auf Leistungen für Demenzerkrankte.

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird, um die neuen Leistungen finanzieren zu können, wird um 0,2 % angehoben.

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