Keine Verweisung bei befristetem Arbeitsplatz
Dies hat das Oberlandesgericht Hamm bei einem Berufsunfähigen früheren Berufssoldaten entschieden, der nach Eintritt der Berufsunfähigkeit und Absolvierung eines Studiums für zwei Jahre befristet eine Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter angetreten hatte.