Anspruch auf Kita-Platz
Der Bundesgerichtshof hat in den drei entschiedenen Streitfällen zugunsten der klagenden Eltern einen Anspruch auf Verdienstausfall dem Grunde nach in derartigen Fällen anerkannt. Voraussetzung für einen Verdienstausfall ist es, dass die Eltern wegen des fehlenden Kita-Platzes nicht wie geplant arbeiten können.
Die Streitsachen wurde vom Bundesgerichtshof an das zuständige Oberlandesgericht Dresden zurückverweisen. Dieses muss nun prüfen, ob die beklagte Kommune es wegen einer planerischen Fehleinschätzung schuldhaft unterlassen hat, Kita-Plätze in ausreichender Anzahl einzurichten. Kein Verschulden der Kommune liegt zum Beispiel vor, wenn auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend ErzieherInnen zur Verfügung stehen.