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Anspruch auf Kita-Platz

Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2016 ein Grundsatzurteil erlassen, wonach Eltern im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs Schadensersatz von einer Kommune
(hier: der Stadt Leipzig) erhalten können, wenn die Kommune schuldhaft keinen Kita-Platz für die Kinder zur Verfügung stellen kann.
[Urteile vom 20.10.2016 – Az.: III ZR 278/15; III ZR 302/15; III ZR 303/15]

Der Bundesgerichtshof hat in den drei entschiedenen Streitfällen zugunsten der klagenden Eltern einen Anspruch auf Verdienstausfall dem Grunde nach in derartigen Fällen anerkannt. Voraussetzung für einen Verdienstausfall ist es, dass die Eltern wegen des fehlenden Kita-Platzes nicht wie geplant arbeiten können.

Die Streitsachen wurde vom Bundesgerichtshof an das zuständige Oberlandesgericht Dresden zurückverweisen. Dieses muss nun prüfen, ob die beklagte Kommune es wegen einer planerischen Fehleinschätzung schuldhaft unterlassen hat, Kita-Plätze in ausreichender Anzahl einzurichten. Kein Verschulden der Kommune liegt zum Beispiel vor, wenn auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend ErzieherInnen zur Verfügung stehen.

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