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Umzugskosten und Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Hartz IV-Leistungsbezieher Kosten für die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses und für einen Nachsendeantrag vom Jobcenter erhalten können, wenn diese Kosten aufgrund eines vom Jobcenter veranlassten Umzugs entstanden sind.
[Urteil vom 10.08.2016 – Az.: B 14 AS 58/15 R]

Dieses Kosten gehören zu den Umzugskosten im Sinne von § 22 Abs. 6 SGB II.

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