Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen

Gesetzliche Unfallversicherung bei einer Weihnachtsfeier

Anders als in früheren Entscheidungen hat das Bundessozialgericht mit seinem aktuellen Urteil nunmehr festgestellt, dass Unfälle, die sich anlässlich der Teilnahme an einer Weihnachtsfeier ereignen, auch dann gesetzlich unfallversichert sind, wenn Mitglieder der Unternehmensleitung nicht an dieser Feier teilnehmen.
[Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R]

Daher stehen auch Abteilungsfeiern unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich also während der Feier ein Unfall, ist dieser als Arbeitsunfall zu bewerten.

Zurück