Gesetzliche Unfallversicherung bei einer Weihnachtsfeier
Daher stehen auch Abteilungsfeiern unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich also während der Feier ein Unfall, ist dieser als Arbeitsunfall zu bewerten.
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Gesetzliche Unfallversicherung bei einer Weihnachtsfeier
Daher stehen auch Abteilungsfeiern unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich also während der Feier ein Unfall, ist dieser als Arbeitsunfall zu bewerten.