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Unfall im Bereich eines „Home Office“ ist kein Arbeitsunfall

Arbeitet ein Versicherter in seinen Homeoffice und kommt es hierbei zu einem Unfall, muss genau geprüft werden, ob sich dieser Unfall im Zusammenhang mit der eigentlichen Arbeitsleistung oder einer privaten Verrichtung ereignet hat.
[Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R]

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall, der ein Versicherter beim Verlasen seines Arbeitsplatzes und zum Zwecke des Aufsuchens seiner Küche erleidet, keine Arbeitsunfälle sind.

Tragende Entscheidungsgrund ist nach diesem Urteil, dass alle der privaten Wohnung inne wohnenden Risiken nicht dem Arbeitgeber (und damit der Gesetzlichen Unfallversicherung), sondern der privaten Eigenverantwortung des verletzten Versicherten zuzurechnen sind.

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