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Urteile und
Gesetzesänderungen

Videogestützte Türöffnungsanlagen

sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, so dass insoweit keine Leistungen von dem Pflegebedürftigen gegenüber seiner Pflegekasse beansprucht werden können.
(BSG, Urteil vom 30.11.2023 - B 3 P 5/22 R).

Vielmehr handelt es sich um ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich, für den die Krankenkasse zuständig ist.

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