Videogestützte Türöffnungsanlagen
Vielmehr handelt es sich um ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich, für den die Krankenkasse zuständig ist.
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Videogestützte Türöffnungsanlagen
Vielmehr handelt es sich um ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich, für den die Krankenkasse zuständig ist.