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Urteile und
Gesetzesänderungen

Arbeitsunfall eines Elternbeirates

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das gewählte Mitglied eines Elternbeirates (Kita) gesetzlich unfallversichert ist,
(BSG, Urteil vom 05.12.2023 – B 2 U 10/21 R).

wenn es anlässlich der Durchführung eines Weihnachtsmarktes/Weihnachtsbasars der Kita verunfallt.

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