Leistet ein Sonderfahrdienst Assistenz beim Verlassen der Wohnung, damit der betroffene behinderte Mensch die Möglichkeit zur angemessenen Freizeitgestaltung erhält, (BSG, Urteil vom 12.12.2023– B 8 SO 9/22 R).
kann hierfür Eingliederungshilfe beansprucht werden.