Krankmeldung
kann die Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld nicht ablehnen oder zum Ruhen bringen, wenn der Versicherte die Bescheinigung nicht unmittelbar an seine Krankenkasse weiterleitet.
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kann die Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld nicht ablehnen oder zum Ruhen bringen, wenn der Versicherte die Bescheinigung nicht unmittelbar an seine Krankenkasse weiterleitet.