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Gesetzesänderungen

Krankmeldung

Da die Pflicht von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 01. Januar 2021 (= Einführung der elektronischen Übermittlung de Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse durch den Arzt) entfallen ist,
(BSG, Urteil vom 30.11.2023 - B 3 KR 23/22 R).

kann die Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld nicht ablehnen oder zum Ruhen bringen, wenn der Versicherte die Bescheinigung nicht unmittelbar an seine Krankenkasse weiterleitet.

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