Erbschaft ist Vermögen
Grund hierfür ist, dass nachzutreffender Einschätzung des Sozialgerichts Karlsruhe die Erbschaft bei dem Arbeitslosengeld II- Bezieher bereits in dem Zeitpunkt zusteht, in dem die vererbende Person verstirbt. Zugleich ist damit ein Zufluss in diesem Zeitpunkt gegeben.