Aktuell -
Urteile und
Gesetzesänderungen

Schweigen der Krankenkasse

Das BSG hat ein wichtiges Urteil im Bereich des Krankenversicherungsrechts gesprochen.
[Urteil vom 08.03.2016 - Az.: B 1 KR 25/15 R]

Nach dieser Entscheidung sind die gesetzlichen Krankenkassen bei Versäumung gesetzlicher Fristen verpflichtet, ihren Versicherten Leistungen zu erbringen, ohne dass geprüft werden muss, ob tatsächlich einen Anspruch auf die Leistungen besteht. Im entschiedenen Fall ging es um die Gewährung einer Psychotherapie, dieses Urteil wird aber im Bereich des gesamten Krankenversicherungsrechts Auswirkungen haben. Daher ist zukünftig besonders darauf zu achten, ob die Krankenkasse über einen Antrag des Versicherten auf eine Sachleistung oder eine Kostenerstattung innerhalb der Fristen des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V entschieden hat.

Zurück